Riester Rente Vergleich – Über 150 Tarifvarianten vergleichen und abschliessen
Die Riester Rente wurde als staatlich gefördertes Vorsorge-Instrument geschaffen, um das im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 abgesenkte gesetzliche Rentenniveau aufzubessern: die Riesterrente. Als Namensgeber fungierte der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, der die Förderung in Form einer Zulage vorgeschlagen hatte. Allerdings können nicht alle Personen „riestern“, wie es sich im Sprachgebrauch eingebürgert hat.
Optimale Zielgruppen: Familien mit Kindern und besserverdienende Arbeitnehmer
Schon die statistische Größe „Eckrentner“, die zur Berechnung des gesetzlichen Rentenniveaus herangezogen wird, ist für viele Rentenbezieher nicht realistisch: Mit 65 Jahren hätte diese Musterperson 45 Beitragsjahre auf dem Rentenkonto – und immer den durchschnittlichen Rentenbeitrag eingezahlt. Aktuell würde dies eine gesetzliche Rente von ca. 45% des letzten Bruttolohnes (Bruttostandartrentenniveau) betragen. Aufgrund diverser Reformen, im Speziellen durch das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2001, kommt es voraussichtlich bis zum Jahre 2030 um eine weitere Absenkung in Höhe von 20%. Um die Schließung mit privaten Vorsorge-Instrumenten zu erleichtern, wurde die Riesterrente mit einer staatlichen Förderung versehen: Entweder können die personenbezogenen und beitragsabhängigen Zulagen oder ein Steuervorteil in Anspruch genommen werden.
Wer kann überhaupt „riestern“?
Die grundlegende Voraussetzung für die Zulagenberechtigung in der Riesterrente sind die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die unbeschränkte Steuerpflicht. Das trifft zu auf
- pflichtversicherte Arbeitnehmer, Selbstständige, Künstler und Landwirte,
- Amtsträger,
- Bezieher von Kranken- und Arbeitslosengeld I und II,
- pflegende Angehörige ohne Erwerbstätigkeit,
- Zivil- und Wehrdienstleistende,
- geringfügig Beschäftigte, die einen eigenen Rentenversicherungsbeitrag bezahlen,
- Vorruheständler, die zuvor rentenversicherungspflichtig waren,
- Richter, Beamte und Soldaten oder gleichgestellte Personen,
- Erziehende, wenn sie Antrag auf Kindererziehungszeiten gestellt haben, sowie
- Dienstunfähige und vollständig Erwerbsgeminderte.
Diese unmittelbare Zulageberechtigung wirkt sich auf die Ehepartner aus, die ebenfalls von den Zulagen profitieren können, falls sie in einen eigenen Riester Rente Vertrag mindestens 60 Euro pro Jahr an Beiträgen einzahlen und nicht selbst zulagenberechtigt sind. Darüber hinaus dürfen sie nicht dauerhaft getrennt vom Partner leben und sollten beide ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes haben.
Damit scheiden alle Selbstständigen und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, grundsätzlich ebenso aus, wie das auf Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen zutrifft. Dieser Personenkreis kann aber eine sogenannte Basisrente abschließen, diese wird steuerlich gefördert und ist somit eine sehr gute Alternative zur Riesterrente. Aber auch geringfügig Beschäftigte, die einer privaten Zuzahlung zur gesetzlichen Rente widersprochen haben, können nicht „riestern“. Darüber hinaus fallen Studenten, Altersrentner und teilweise Erwerbsgeminderte nicht in den begünstigten Personenkreis.
Welche Zulagen bzw. Steuerförderungen gibt es bei der Riester Rente?
Die Riester-Zulagen wurden nach Einführung der geförderten Altersvorsorge sukzessive angehoben und betragen seit 2008 maximal 154 Euro pro Person und Jahr. Insbesondere für Eltern eröffnen die Zulagen aber interessante Möglichkeiten: Pro Kind, das vor 2008 geboren wurde, erhalten sie nämlich 185 Euro pro Jahr, seither sogar 300 Euro pro Jahr, so lange sie Kindergeld beziehen. Ein Berufseinsteiger bekommt einen Bonus von 200 Euro auf die Grundzulage, wenn er grundsätzlich unmittelbar zulagenberechtigt und zu Beginn des Jahres, in dem er die Riester Rente abschließt, noch keine 25 Jahre alt ist.
Alternativ können die aufgewendeten Beiträge für die Riester Rente inklusive der in Frage kommenden Zulagen im Rahmen der Sonderaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das zuständige Finanzamt führt dann die sogenannte „Günstigerprüfung“ durch: Fällt der Steuervorteil niedriger aus, werden die Zulagen bevorzugt.
Was ist während der Erziehungszeiten bei den erziehenden Elternteilen zu beachten?
Der Staat unterstützt junge Familien mit der sogenannten Erziehungszeit, die in den ersten drei Lebensjahres des Kindes oder der Kinder in Anspruch genommen werden kann. Mit Beantragung werden dem jeweiligen Rentenversicherungskonto Entgeltpunkte gutgeschrieben – gleichzeitig werden die Personen unabhängig von ihrem Status rentenversicherungspflichtig und damit unmittelbar in der Riester Rente zulagenberechtigt. Dazu muss aber ein eigener Vertrag zur Riester Rente abgeschlossen werden – und zwar beitragspflichtig. Da die Beiträge sich am Vorjahreseinkommen berechnen, fallen auch im ersten Jahr der Erziehungszeit 4 Prozent des Jahreseinkommens bis zum Höchstbetrag und abzüglich der Zulagen an. Ab dem zweiten Jahr reduziert sich die Beitragszahlungspflicht auf den sogenannten „Sockelbeitrag“ von 60 Euro pro Jahr, um alle Zulagen in Anspruch nehmen zu können. Sollte innerhalb der ersten drei Jahre ein weiteres Kind zur Welt kommen, können trotzdem insgesamt sechs Jahre Kindererziehungszeiten und damit die Förderung in der Riesterrente in Anspruch genommen werden.
Wie gestalten sich die Höchstbeiträge in der Riester Rente?
Auch die Höchstbeiträge, die in eine Riester Rente eingezahlt und staatlich gefördert werden können, wurden nach Einführung sukzessive angehoben. Seit 2008 müssen grundsätzlich 4 Prozent des Vorjahreseinkommens bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 Euro pro Jahr und abzüglich der Zulagen aufgewendet werden, um diese Förderung oder den Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können. Für mittelbar Zulagenberechtigte und unmittelbar Zulagenberechtigte mit einem Vorjahreseinkommen von weniger als 1.500 Euro gilt der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr als Mindestbeitrag.
Wie wird die Riester Rente in der Rentenphase versteuert?
Die Riester Rente ist im Rentenbezug voll zu versteuern. Wurden Riester Rente und Entgeltumwandlung kombiniert, fallen sogar noch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an. Auch die wohnwirtschaftliche Verwendung der Riester-Zulagen in Form von „Wohn-Riester“ führt zur Steuerpflicht in der Auszahlungsphase. Bemessungsgrundlage ist hier das bei den Finanzämtern intern geführte Wohnförderkonto.
Bietet die Riesterrente Insolvenz- bzw. Hartz-IV-Sicherheit?
Diese Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten: Während der Ansparphase bietet die Riester Rente in beiden Beziehungen Sicherheit, so lange es sich wirklich um einen förderfähigen Vertrag handelt. Die zertifizierten Tarife zur Riester Rente schließen nämlich die Inanspruchnahme des angesammelten Vermögens vor Rentenbeginn grundsätzlich aus. Darüber hinaus dürfen die Leistungen größtenteils nur als lebenslange Rente (max. 30% der Ablaufleistung als Einmalausschüttung) ausgezahlt werden, die Abschlusskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden, die Beitragszahlung muss laufend erfolgen und der Vertrag muss die Möglichkeit zur Beitragsfreistellung enthalten. Sind die festgelegten Voraussetzungen erfüllt und die Förderungen beantragt, also zum einen die Angabe der Beiträge in der Steuererklärung und zum anderen die Beantragung der Zulagen, können weder Gläubiger noch das Sozialamt auf den Vertrag zugreifen.
In der Bezugsphase hängt die Verwertbarkeit von der Höhe der Gesamteinnahmen ab: Die über den persönlichen Pfändungsfreibetrag hinausgehenden Einkommen sind durchaus pfändbar.
In welchen Varianten wird die Riesterrente angeboten?
Als Riester-Rente können die vielfältigsten Tarife in Anspruch genommen werden:
- spezielle Bank- und Fondssparpläne, die allerdings zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung überführt werden, die die Rentenauszahlung gewährleistet
- klassische kapitalbildende Rentenversicherung mit entsprechender Vertragsgestaltung
- fondsgebundene Rentenversicherung mit entsprechender Vertragsgestaltung
- im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommen neben der Pensionskasse auch die Direktversicherung und Pensionsfonds in Frage, wenn die Verträge förderfähig gestaltet sind
- Wohn-Riester-Bausparverträge oder -Darlehen
In jedem Fall empfiehlt sich eine professionelle Beratung, um zum einen den optimalen Weg und zum anderen einen kostengünstigen Tarif ermitteln zu können. Die Kosten verschlingen nämlich bei einigen Anbietern die Zulagen, sodass die Rendite, die die Riesterrente durch die Förderung erwirtschaften kann, von vornherein gering ausfällt. Über die Kostenseite hinaus sollten aber insbesondere das Risikoprofil des jeweiligen Anliegers Berücksichtigung finden. Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist die Finanzstärke des Anbieters, hier gibt es imense Unterschiede, welche auf den ersten Blick nicht sofort erkennbar sind.