Krankentagegeld Vergleich – Jetzt Top Schutz mit günstiger Prämie finden
Ein Krankentagegeld ist für einen Selbständigen genauso elementar wie für einen Angestellten, denn dieses sichert Ihnen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In Verbindung mit einer Berufsunfähigkeitsverischerung bietet diese den idealen Schutz, sollten sie unfall- oder krankheitsbedingt längerfristig Ihren Beruf nicht ausüben können. Sollten sie hierzu noch fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Exerten wenden, wir beraten sie gerne persönlich.
Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung kann eigentlich jedem empfohlen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine solche Versicherung von einem Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen als Zusatzversicherung oder von einem privat Versicherten abgeschlossen und in die Krankenversicherung integriert wird. Schließlich ist niemand davor sicher, dass er durch einen Unfall oder eine Krankheit vorübergehend, mit unter Umständen größeren finanziellen Folgen, arbeitsunfähig wird.
Wann tritt die Krankentagegeldversicherung ein?
Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer und Angestellte für die Dauer von sechs Wochen vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Es besteht die Möglichkeit für Angestellte und Arbeitnehmer, den Lohnausfall, der nach Ablauf der sechs Wochen unweigerlich eintritt, durch eine Krankentagegeldversicherung auszugleichen. Damit wird der Lohnausfall aufgefangen und der Arbeitnehmer erhält die Differenz zu seinem normalen Einkommen annähernd ausbezahlt. Die Höhe dieses Krankentagegeldes wir über eine Zusatzversicherung mittels Tarif festgelegt. Die Zahlung des Krankentagegeldes erfolgt dann so lange, bis der Angestellte oder Arbeitnehmer wieder in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, oder die dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wird.
Noch wichtiger als für Arbeitnehmer oder Angestellte ist eine solche Krankentagegeldversicherung für Selbstständige oder Freiberufler. Sie verfügen im Fall einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit über keinerlei Einkommen, sie müssen solche Zeiten überbrücken, indem Sie ihren Lebensunterhalt aus Ersparnissen oder dem Vermögen bestreiten. Dies kann eine durchaus erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere im Zusammenhang mit den ohnehin vorliegenden Beschwerden durch die Erkrankung. Schließlich stellt sich für jeden Selbstständigen oder Freiberufler die Frage, inwieweit seine Rücklagen überhaupt ausreichen, die Zeit der Krankheit zu überbrücken. Mit einer Krankentagegeldversicherung können Freiberufler oder Selbstständige nicht nur den eigenen Lohnausfall ausgleichen, sondern auch eine Vertretung finanzieren, sodass wenigstens teilweise Einnahmen möglich sind. Für diese Berufsgruppe gibt es daher besondere Möglichkeiten zum Abschluss einer Krankentagegeldversicherung.
Zahlung der Krankentagegeldversicherung
Es besteht die Möglichkeit, die Zahlung von Krankentagegeld bereits ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit zu vereinbaren. Meist wählen Selbstständige oder Freiberufler, wie auch Angestellte, einen Krankentagegeldtarif, der erst nach einigen Wochen der Krankheit mit der Zahlung beginnt. Es besteht im Übrigen auch die Möglichkeit, das Krankentagegeld gestaffelt in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass zu Beginn der Berufsunfähigkeit geringere Gelder ausgezahlt werden, diese sich jedoch im Laufe der Zeit immer mehr steigern. Somit ist das Krankentagegeld eine absolut sinnvolle Absicherung sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Selbstständige und Freiberufler, da es den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit schützt.
Wer ganz allgemein eine private Krankenversicherung abschließt, sollte unbedingt bei der Tarifwahl darauf achten, dass die Zahlung des Krankentagegeldes bei vorübergehender Berufsunfähigkeit im Versicherungsschutz enthalten ist.