Kaum eine Versicherungssparte wird so oft gewechselt, wie das bei Kraftfahrtversicherungen der Fall ist: Da diese Verträge mit einer Laufzeit von einem Jahr ausgestattet sind, können regelmäßig Beitragsvorteile generiert werden. Allerdings gibt es hier durchaus Einschränkungen, denn insbesondere gewerbliche Kraftfahrtversicherungen, die als Flotten- oder Stückkostenmodelle vereinbart werden, sind in der Gesamtheit zu betrachten.
Dies ist die gängigste Form bei der Kraftfahrtversicherung: PKW werden in Einzelverträgen abgesichert, wobei der Versicherungsumfang individuell festgelegt wirs. Für die Tarifierung werden neben Fahrzeugtyp und -alter sowie Regionalklasse vielfältige subjektive Risikomerkmale herangezogen. Dazu zählen beispielsweise Alter und Beruf von Versicherungsnehmer und Fahrer, die Art der Nutzung, die Jahreskilometerleistung oder der nächtliche Abstellplatz. Zwischenzeitlich sind Rabattmöglichkeiten bei den einzelnen Anbietern so individuell geregelt, dass zum Vergleich eine ganze Reihe von Fragen beantwortet werden muss.
Um den Versicherungsumfang bei PKW Versicherungen festzulegen, reicht nicht mehr nur die Auswahl der einzelnen Komponenten, es müssen darüber hinaus feine Unterschiede beachtet werden: Zum Beispiel variieren die Dauer einer Neuwertentschädigung oder die Regelungen zur Werkstattwahl teilweise erheblich. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Verzicht auf die Einrede wegen grober Fahrlässigkeit, der in Voll- und Teilkasko über die Ablehnung von Schadensregulierungen entscheiden kann.
Die Kraftfahrtversicherung für LKW unterscheidet in erster Linie nach Fahrzeugart, zulässigem Gesamtgewicht und der Nutzung, wie zum Beispiel im Werkverkehr, im gewerblichen Güterfernverkehr und privat. Darüber hinaus werden zur Einschätzung des Risikos und zur Berechnung des entsprechenden Beitrags bei einem Kraftfahrtversicherung Vergleich Alter und Stärke des Fahrzeuges, das Einsatzgebiet und die Aufbauart, wie zum Beispiel Kipper, Plane und Spriegel oder Wechselaufbau, herangezogen.
Ähnlich wie die Autoversicherung zählt bei der Berechnung der Motorradversicherung über die Fahrzeugdaten hinaus eine ganze Reihe von subjektiven Tarifmerkmalen. Grundlage für diese Vorgehensweise sind einschlägige Statistiken, die für bestimmte Berufs- und Altersgruppen, bei bestimmten Nutzungsarten oder Lebensumständen unterschiedliche Schadenhäufigkeiten mit entsprechenden Aufwendungen festgestellt haben.
Gleichzeitig schlägt sich das individuelle Fahrverhalten in der Kraftfahrtversicherung, die als Einzelverträge abgeschlossen werden, nieder: Für jedes schadenfrei zurückgelegte Jahr werden in unterschiedlicher Höhe Schadenfreiheitsrabatte eingeräumt. Auf der anderen Seite erfolgt die Hochstufung nach einem versicherten und regulierten Schaden, sollte kein sogenannter Rabattretter vereinbart sein: Dieser Einschluss sorgt dafür, dass nach einem Schaden keine Hochstufung erfolgt, und wird von einigen Kraftfahrtversicherung Anbieter angeboten.
Im Gegensatz dazu gibt es verschiedene Tarifierungsmodelle in den Flottenversicherungen: Entweder wird lediglich ein von der Branche abhängiger Rabatt eingeräumt, beispielsweise für das Baugewerbe, oder der Versicherer verzichtet ganz auf die Schadenfreiheitsklassen. Auch hier gibt es Variationen: Einerseits kann der Tarifbeitrag als Grundlage dienen, um auf der Grundlage der bereits erfahrenen SF-Klassen eine sogenannte Beitragsklasse festzulegen. Nach Ablauf des Versicherungsjahres wird dann überprüft, ob die auf diese Weise berechneten Versicherungsbeiträge zur Kostendeckung ausgereicht haben – um gegebenenfalls eine neue Beitragsklasse festzulegen.
Auf der anderen Seite gibt es sogenannte Stückkostenmodelle, die für verschiedene Fahrzeugklassen in einzelnen Branchen feste Beiträge für die einzelnen Komponenten der Kraftfahrtversicherungen vorsehen. Nach Ablauf des Versicherungsjahres wird der gesamte Bestand Kraftfahrtversicherungen für die jeweilige Branche und in den einzelnen Klassen ausgewertet, um den Bedarf von Beitragsanpassungen zu überprüfen – eine individuelle Veränderung des Beitrages erfolgt also nicht.
Die Haftpflichtversicherung macht ihrem Namen alle Ehre: Ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung kann kein Fahrzeug zugelassen und im Straßenverkehr bewegt werden. Wie jede Haftpflicht befasst sich auch die Kfz-Haftpflichtversicherung mit den Schäden, die aus dem Fahrzeugbetrieb heraus fahrlässig oder grob fahrlässig Dritten zugefügt werden. Dabei gilt die Gefährdungshaftung: Der Geschädigte muss die Schuld des Verursachers nicht belegen, sondern dieser seine Unschuld.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Kraftfahrtversicherung befasst sich also mit den Forderungen, die Dritte gegen den Fahrzeughalter stellen. Diese werden zunächst dem Grundsatz und der Höhe nach geprüft. Sind sie berechtigt, werden sie reguliert – ansonsten vertritt die Haftpflicht die Interessen ihres Versicherten. Gegenstand der Regulierung sind Personen- und Sachschäden und in der Folge auch Vermögensschäden. Die Schadensregulierung führt zur Hochstufung im nächsten Versicherungsjahr, sodass eine Abwägung von Schadenshöhe im Vergleich zum Beitragsnachteil über mehrere Jahre sinnvoll ist.
Einen weiteren Baustein stellt die Teilkaskoversicherung dar, die sich als Sachversicherung mit Schäden u. a. durch Feuer, Blitzschlag und Explosionen, aber auch Kurzschlüssen, Glasbruch, Sturm/Hagel und durch Zusammenstöße mit Haarwild am eigenen Fahrzeug befasst. Die Ausgestaltung kann hier sehr variieren, sodass ein detaillierter Vergleich empfehlenswert ist. Mit Selbstbeteiligungen kann der Versicherungsbeitrag reduziert werden. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Höherstufung im Folgejahr.
Über den Versicherungsschutz der Teilkasko hinaus ist die Vollkaskoversicherung auch für die Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig, die bei einem selbstverschuldeten Unfall verursacht werden, sowie für Beschädigungen durch unbekannte Dritte. Insbesondere für neue Fahrzeuge spielt wie Neuwerterstattung eine große Rolle, die sehr unterschiedlich geregelt ist. Mit Selbstbehalten, die differenziert für die Teil- und Vollkaskoschäden vereinbart werden können, lässt sich der Beitrag direkt beeinflussen. Wird ein Vollkaskoschaden reguliert, erfolgt im folgenden Versicherungsjahr die Hochstufung. Im Gegensatz dazu können auch Teilkaskoschäden im Rahmen einer Vollkaskoversicherung erstattet werden, ohne dass sich das negativ auf den SFR auswirkt. Grundsätzlich empfiehlt sich der detaillierte Vergleich, um einen Überblick zu den aktuellen Angeboten in den Fahrzeugversicherungen zu erhalten.