Ihr persönlicher Versicherungsmakler mit Weitblick
Grundstückshaftpflicht Vergleich von vervisio

Haushaftpflicht und Grundstückshaftpflicht Vergleich – Jetzt bis zu 50% sparen

Grundstückshaftpflicht Vergleich von vervisio

Grundstückshaftpflicht Vergleich von vervisio

Die Haus- und Grundstückshaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen , welche sich aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen ergeben. Versichert werden in der Haushaftpflicht Personen- und Sachschäden. Da diese oftmals hohe Schadenszahlungen nach sich ziehen, ist der Abschluss einer solchen Versicherung zwingend notwendig. Unsere Experten erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot durch unseren Grundstückshaftpflicht Vergleich. Einfach das nachstehende Anfrageformular ausfüllen und sie erhalten umgehend das gewünschte Angebot.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zählt zu den privaten Haftpflichtversicherungen und hat dadurch den Zweck, den Schadensersatz gegenüber Dritten wahrzunehmen. Da nach § 823 BGB jeder für den Schaden eintreten muss, den er schuldhaft verursacht hat, zählt die Haushaftpflichtversicherung zu den empfehlenswerten für Haus- und Grundstücksbesitzer. Dies ist gleichzeitig auch der versicherte Bereich, sowohl Personen- wie auch Sachschäden werden von der Versicherung übernommen. Dafür ist es jedoch Voraussetzung, dass vor der Leistung eine Prüfung durch den Versicherer stattfindet, damit unberechtigte Forderungen erkannt werden. So wird auch der Versicherungsnehmer davor geschützt, zu Unrecht gestellte Forderungen bezahlen zu müssen.

Wer ist bei der Grundstückshaftpflicht versichert?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann jede natürliche und juristische Person abschließen, die ein Haus- oder Grundbesitzer ist. Darüber hinaus sind die Personen ebenfalls versichert, die im Auftrag des Eigentümers und im Rahmen eines Arbeitsvertrages Arbeiten an und in diesem Gebäude vornehmen. Da kann die Reinigungskraft sein, aber auch Arbeiter, die für die Beleuchtung, Verwaltung oder die Gartenpflege eingestellt wurden. Dafür muss aber nicht zwingend ein Entgelt bezahlt werden, also auch jemand, der dem Haus- und Grundstückbesitzer einen unentgeltlichen Dienst erweist.

Was ist bei der Haushaftpflicht versichert?

Wer ein eigenes Haus oder ein eigenes Grundstück besitzt, haftet für Schäden, die durch die Vernachlässigung der gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht entstanden sind, und zwar ein Leben lang und in unbegrenzter Höhe. Man kann sich vorstellen, dass dies im schlimmsten Fall zum persönlichen finanziellen Ruin führen kann. Andererseits ist niemand davor gefeit, plötzlich aus irgendwelchen Gründen seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommen zu können. Wenn es der Zufall will, kann genau zu diesem Zeitpunkt ein Schaden eintreten. Besonders im Winter, wenn beispielsweise die Schneeräumpflicht aktuell ist, kann man selbst erkranken und durch seine Erkrankung nicht daran denken, den Gehsteig vor dem Haus vom Schnee zu befreien oder befreien zu lassen. Verletzt sich dann jemand durch einen Sturz, muss der Hauseigentümer für die Folgen aufkommen oder eben die Grundstückshaftpflicht Versicherung. Diese und ähnliche Risiken sind versichert:

  • Nicht vom Schnee befreite Wege
  • Eisglätte
  • Glatte Fußböden
  • Ablösen von Gebäudeteilen
  • Herunterfallende Gegenstände wie Blumentöpfe usw.
  • Umstürzende Bäume, die auf dem Privatgrundstück stehen und fremde Autos schädigen
  • Lose Gehwegplatten auf dem Grundstück bringen Besucher zu Fall

Auch wenn Schäden am Haus vorliegen und der Grund für Verletzungen oder Schäden an dritten Personen sind, kann die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung davor schützen, für die Folgekosten aufzukommen. Diese können sehr schnell in schwindelerregende Höhen ansteigen und den Hausbesitzer jahrelang belasten.

Grundstückshaftpflicht für selbstbewohnt oder vermietet?

Hauseigentümer, die in ihrem eigenen Haus selbst wohnen, sind in den meisten Fällen über die Privathaftpflichtversicherung vor solchen Risiken geschützt. Wer als Hauseigentümer sein Haus vermietet, benötigt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung jedoch dringend. Das gilt sowohl für Einfamilienhäuser wie auch für Zwei- oder Mehrfamilienhäuser. Für Besitzer von Gewerbeimmobilien gibt es diesen Versicherungsschutz selbstverständlich auch. Bei Interesse können Sie gerne ein Angebot über unsere Experten über eine individuelle Grundstückshaftplficht anforern. Grundsätzlich ist es zusätzlich empfehlenswert, eine gewerbliche Gebäudeversicherung abzuschließen- auch hier helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (5 Stimmen, Durchschnitt: 4,20 von 5)