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Gewerbliche Gebäudeversicherung Vergleich mit vervisio

Gewerbliche Gebäudeversicherung Vergleich – Jetzt bis zu 40% Nachlass sichern

Brandschaden an Einfamilienhaus

Brandschaden an Einfamilienhaus

Wir vergleichen für Sie jede gewerbliche Gebäudeversicherung aller nahmhaften Versicherungen  und finden den für Sie passenden Versicherungsschutz. Hierbei können Sie sich gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm, sowie zusätzlich für die Gefahr Elementar versichern. Natürlich kann auch eine Allgefahrendeckung angeboten werden. Generell besteht die Option, eine „Kombiversicherung“ abzuschließen – hier profitieren sie von zusätzlichen Rabatten.

Die Gebäudeversicherung für alle Hausbesitzer

Das Betriebsgebäude ist ein wesentlicher Faktor für Ihr Unternehmen – völlig unabhängig von der Branche, in der Sie tätig sind. Die Absicherung dieses Wertes zumindest gegen die grundlegenden Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel liegt daher nicht nur im Interesse der Bank, solange das Gewerbeobjekt finanziert ist, sondern auch in Ihrem.

Gewerbliche Gebäudeversicherung Vergleich mit vervisio

Gewerbliche Gebäudeversicherung im Vergleich mit vervisio

Gewerbliche Gebäudeversicherung Vergleich – Informationen

Wie bei jeder anderen Sachversicherung auch sollte der Versicherungsumfang zur gewerblichen Gebäudeversicherung individuell am konkreten Bedarf ausgerichtet werden. Zum einen spielt die Wertermittlung eine ausschlaggebende Rolle, insbesondere wenn es sich um ältere Gebäude handelt. Zum anderen sollte der Versicherungsumfang den speziellen Anforderungen angepasst werden. Dazu gehören auch die mitversicherten Kosten, wie zum Beispiel für das Aufräumen nach einem versicherten Schaden, für die Dekontamination von verseuchtem Erdreich oder die Kosten für einen professionellen Gutachter.

Die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme ist nicht zuletzt abhängig vom Baujahr und der Bauart der Gewerbe-Immobilie, dem Grad der Abnutzung und den bereits getätigten Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen. Von diesem Ergebnis hängt auch ab, ob das Gebäude zum Neuwert versichert werden kann oder ob lediglich eine Zeitwertversicherung möglich ist, die allerdings im Schadensfall äußerst nachteilig ist. Empfehlenswert ist die Neuwertversicherung mit Wertzuschlagsklausel, die auch künftige Preissteigerungen für die Bausubstanz mit abfängt. Darüber hinaus sollte eine Vorsorgeversicherungssumme von mindestens zehn Prozent aufgeschlagen werden, um von vornherein die Diskussionen mit dem Versicherer wegen einer möglichen Unterversicherung zu vermeiden.

Nicht zu vernachlässigen sind Gebäudebestandteile und Zubehör, die in unterschiedlicher Höhe eingeschlossen sein können. Grundsätzlich wird das gewerbliche Gebäude inklusive der Grundmauern, Fundamente sowie aller fest eingebauten Bestandteile, wie zum Beispiel Heizungs- oder Klimaanlage, Verkleidungen und Fußbodenbeläge, versichert. Darüber hinaus gehören aber auch Einfriedungen, Carports oder Beleuchtungsanlagen zu den zu versichernden Bestandteilen, meist wird das über einen pauschalen Anteil erledigt, der zu überprüfen ist. Beachten Sie bitte, dass Sie Schäden durch Glasbruch ebenso separat versichern müssen wie zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage.

Der Versicherungsumfang kann passend zum realistisch vorhandenen Risiko zusammengestellt werden: Bietet es sich für ein Bürogebäude an, neben Feuer auch Leitungswasser sowie Sturm/Hagel abzusichern, können Sie bei einer Werkhalle individuell einschätzen, ob ein defektes Leitungswassersystem dort großen Schaden anrichten kann. Der Einschluss von Sachschäden durch sonstige Naturgewalten, Überschwemmung oder Rückstau oder die sogenannten Extended Coverage Gefahren, wie zum Beispiel innere Unruhen oder Streiks, sollte zum einen entsprechend der geografischen Lage und zum anderen anhand einer Risikoanalyse erfolgen.

Die Berechnung des Versicherungsbeitrages hängt über den Wert und den Versicherungsumfang hinaus auch vom konkreten Unternehmen ab. Ein Bürokomplex ist naturgemäß günstiger zu versichern, als dies beispielsweise bei einer Tischlerei oder bei einer Kfz-Werkstatt der Fall ist. Hier ist die Gefahr eines Brandes deutlich höher, entsprechend gestaltet sich der Tarif.

Fazit – Informationen genau studieren

Die Möglichkeiten der gewerblichen Gebäudeversicherung sind sehr vielfältig, sodass sowohl der Versicherungswert als auch der -umfang explizit auf die vorhandenen Gegebenheiten angepasst werden können. Da die Versicherungspakete, also die eingeschlossenen Kosten sowie Deckungserweiterungen, abhängig von der Versicherungsgesellschaft gestaltet sind, sollten diese Leistungserweiterungen genau geprüft werden. Dies übernehmen selbstverständlich wir für sie und beraten sie umgehend, sobald nach einer gestellten Anfrage die Angebote der Versicherungsunternehmen vorliegen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Laufzeit hat eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Grundsätzlich werden in den gewerblichen Sachversicherungen Jahresverträge vereinbart, die mit einer Frist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit zu kündigen sind. Wird bei der gewerblichen Gebäudeversicherung eine Laufzeit von mindestens drei Jahren gewählt, kann ein Rabatt in Anspruch genommen werden.

Wie wird die Versicherungssumme in einer gewerblichen Gebäudeversicherung ermittelt?

Hier können verschiedene Ansätze zum Tragen kommen: Zum einen gibt es Richtwerte, die sich auf die Quadratmeter der Nutzfläche oder die Kubikmeter umbauten Raum beziehen, zum anderen natürlich bei neuen Objekten die Bausummen. Darüber hinaus spielen besondere Ausstattungen, wie zum Beispiel Verkleidungen, kostenintensive Böden oder Ausstattungen, eine wichtige Rolle. Des Weiteren sind das Alter und der Zustand des Gebäudes bei der Einschätzung wichtig, ob zum Neuwert oder zum Zeitwert versichert werden kann. Sollten Sie unsicher sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wie oft sollten die Summen überprüft werden?

Wurde eine Wertzuschlagsklausel vereinbart, ist eine Überprüfung im Prinzip überflüssig. Da aber in der Regel immer wieder werterhöhende Maßnahmen, zum Beispiel durch Renovierungen, durchgeführt werden, empfiehlt sich mindestens ein jährliches Gespräch mit Ihrem zuständigen Betreuer.

Wer legt den Versicherungsbeitrag für eine Gewerbeimmobilie fest?

Auch hier spielen verschiedene Komponenten eine Rolle. Einerseits wirkt sich die Bauweise aus, zum Beispiel ist eine harte Dachung aus Ziegeln bei massiver Bauweise deutlich günstiger zu versichern als ein Lehmfachwerk mit einem Reetdach, andererseits ist das ausgeübte Gewerbe entscheidend. Von einem Bürokomplex geht eine deutlich niedrigere Gefahr für einen Brand aus, als dies beispielsweise bei einer Firma der Fall ist, die feuergefährliche Stoffe verwendet oder in der geschweißt wird. Die Versicherungsgesellschaften haben auf der Grundlage langjähriger Schadenstatistiken eigene Tarife, die aber individuell genutzt werden können. Auch hier empfiehlt sich die Konsultation eines kompetenten Beraters, denn die subjektive Einschätzung eines Risikos, zum Beispiel beim Umgang mit gefährlichen Stoffen, spielt eine ebenso wichtige Rolle.

Wann empfiehlt sich der Einschluss von Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau oder sonstige Naturereignisse?

Wie die Erfahrung zeigt, sollte die Möglichkeit dieser Absicherung in jedem Fall geprüft werden. Insbesondere durch Starkregen und den dadurch verursachten Rückstau entstehen auch in nicht ausgewiesenen Hochwassergebieten immer wieder große Schäden, die durch diese Versicherung reguliert werden könnten. Darüber hinaus empfiehlt sich die Absicherung von Erdbeben und Schneedruck, die zur Elementarschadendeckung gehören. Ihr kompetenter Berater wird Ihnen beim umfassenden Risiko-Management gerne zur Seite stehen.

Warum müssen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm sowohl in der gewerblichen Gebäudeversicherung als auch in der Inhaltsversicherung abgesichert werden?

Die gewerbliche Gebäudeversicherung umfasst alle fest mit dem Gebäude verbundenen Elemente, wie zum Beispiel die Fundamente, die Bausubstanz, die Heizungs- und Klimaanlagen sowie Verkleidungen, verklebte oder fest verlegte Fußböden, Fenster und Türen. Des Weiteren gehören auch Antennen- oder Satelliten-Anlagen, Photovoltaik-Anlagen, Werbe- oder Leuchttafeln, Schilder, Zäune und Tore zu den Gebäudebestandteilen. Sämtliches Inventar hingegen, also Einrichtungen, Geräte, Waren, Vorräte, Maschinen oder Material, das Sie bei einem Umzug mitnehmen könnten, ist Gegenstand der Inhaltsversicherung. Sollte es Abgrenzungsprobleme geben, weil zum Beispiel ein Schrank fest in die Geschäftsräume eingebaut wird, empfiehlt sich eine separate Deklaration in den einzelnen Verträgen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch hierbei kompetent zur Seite.

Blitzeinschlag bei Gewitter nicht mit vervisio

Blitzeinschlag bei Gewitter nicht mit vervisio

Schadenbeispiele

Um die Wichtigkeit dieser Absicherung dazustellen, möchten wir Ihnen einige Schadenbeispiele zur gewerblichen Gebäudeversicherung aus unserem Bestand vorstellen:

Bei einem Gewitter kam es zu einem direkten Blitzeinschlag in einer Elektro-Installationsfirma, glücklicherweise wurde dabei kein offener Brand ausgelöst. Allerdings verschmorten sämtliche Elektrokabel bis hin zu den Kommunikationsgeräten, wie zum Beispiel das Fax-Gerät, die Telefonanlage und sämtliche Computer. Darüber hinaus wurde die Platine der Heizungssteuerung beschädigt. Die Gebündelte Geschäftsversicherung des Handwerksbetriebes beinhaltet selbstverständlich auch Überspannungsschäden, die nicht zwangsläufig durch einen direkten Blitzeinschlag verursacht werden müssen. So wurden neben den Reparaturkosten für die Heizungsanlage, die als Gebäudebestandteil gilt, von der gewerblichen Gebäudeversicherung auch alle Kabel sowie die Telefonanlage ohne Endgeräte erstattet. Die Nebenkosten für das Aufstemmen und anschließende Verputzen der Wände gehörten ebenso zu den ersatzfähigen Kosten. Da der Versicherungsnehmer selbst Elektro-Installateur ist, konnte er seine Eigenleistungen im Rahmen der Renovierung geltend machen. Die beschädigten Kommunikationsgeräte wiederum waren Gegenstand der Gebündelten Geschäfts- bzw. Inhaltsversicherung.

Ein anderes Schadenbeispiel zur gewerblichen Gebäudeversicherung betrifft das Risiko Leitungswasser. Eine Hausverwaltung, die ihre Büros in mehreren Stockwerken der eigenen Immobilie untergebracht hat, meldete den Rohrbruch im Heizungssystem in der obersten Etage. Da es sich zunächst um ein kleines Leck handelte, das erst nach einigen Tagen festgestellt werden konnte, waren bereits die Decken und Wände der darunter liegenden Büros durchfeuchtet. Die Versicherung übernahm neben der Reparatur auch die Trockenlegung des Mauerwerkes, wozu über mehrere Tage ein Entfeuchtungsgerät betrieben werden musste. Die so zusätzlich angefallenen Stromkosten wurden ebenfalls erstattet. Darüber hinaus fielen die Renovierungskosten für die Decken und Wände selbstverständlich unter den Versicherungsschutz der gewerblichen Gebäudeversicherung.

Wesentlich dramatischer verlief ein Brandschaden in einem Bürokomplex, der durch die nicht fachgerecht entsorgten Zigarettenreste nach einem abendlichen Seminar verursacht wurde. Die vermieteten Räume wurden zunächst durch die offenen Flammen, die auch auf die oberen Etagen übergreifen konnten, und anschließend durch das Löschwasser erheblich beschädigt. Da die Decken verkleidet waren, musste der Schutt teilweise als Sondermüll entsorgt werden. Erst auf der Grundlage eines Gutachtens, das die eventuelle Beschädigung der statischen Elemente ausschließen sollte, konnte entschieden werden, dass sich die Sanierung des Gebäudes lohnt. Der Versicherer übernahm sämtliche Kosten inklusive der Gebühren des Gutachters, der Entsorgung des Mülls sowie der Behebung aller Schäden. Darüber hinaus hatte der Gebäudebesitzer eine Mietausfallversicherung vereinbart, sodass für die Zeit der Renovierung, in der er keine Mieteinnahmen generieren konnte, diese Einbußen ersetzt wurden. Da der Verursacher für den Brand festzustellen war, hat der Versicherer dort Regress eingefordert. Die Mieter hatten eine passende Betriebshaftpflichtversicherung, sodass für diese grobe Fahrlässigkeit Versicherungsschutz bestand.

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