Die private Krankenversicherung stellt nicht nur die Alternative zum System der gesetzlichen Krankenversicherung dar, sondern bietet mit einer breiten Vielfalt als Zusatzversicherungen auch Möglichkeiten, die Versorgungslücken in der gesetzlichen Versorgung zu schließen. Im Gegensatz zu den grundsätzlich frei abschließbaren Zusatzversicherungen bezieht sich die Entscheidung über den Zugang zur privaten Vollversicherung auf die Art der Einkommenserzielung und dessen Höhe.
Selbständige haben generell die Wahl, ob sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden oder die private Krankenversicherung für sich in Anspruch nehmen wollen. Sobald aber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, ist diese Möglichkeit stark eingeschränkt: Nur bei einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze kann der Wechsel in die private Krankenversicherung beantragt werden. Der Arbeitgeber beteiligt sich auch hier an den Kosten, entweder mit dem Betrag, den er anteilig für eine Krankenkasse zu zahlen hätte, oder mit dem halben Beitrag zur PKV. Eine weitere Ausnahme stellen Beamte dar, die die freie Heilfürsorge in Höhe eines bestimmten Versorgungssatzes genießen und die Lücke mit speziellen Tarifen der PKV schließen können.
Da die Versicherungspflichtgrenze regelmäßig angehoben wird, kann ein Arbeitnehmer wieder pflichtig werden, entscheidet er sich an dieser Stelle nicht generell für die private Krankenversicherung. Dieser Schritt ist gut zu überlegen, sobald die Versicherten nämlich das 55. Lebensjahr vollendet haben, kann es keinen Wechsel mehr zurück in die gesetzliche Versorgung geben. Die Diskussionen um die private Krankenversicherung im Rentenalter reißen nicht ab, vor allem in Bezug auf die Beiträge werden hohe Belastungen gefürchtet. Allerdings werden interne Rückstellungen gebildet und es steht den privat Versicherten frei, sich regelmäßig über Tarif-Alternativen bei der eigenen Versicherungsgesellschaft zu erkundigen – diese sind nämlich dazu verpflichtet, eine Tarifoptimierung durchzuführen.
Das kann ein erhebliches Einsparpotenzial eröffnen: Tarife, die bereits seit vielen Jahren verkauft werden, können überaltern, wenn relativ wenige junge Versicherte zugeführt werden. Bei einem hohen Anteil an älteren Versicherten steigen die Krankheitskosten und damit die Beiträge. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Gesellschaft regelmäßig neue Tarife auflegt und deren Verkauf forciert. Hier kann ein interner Wechsel zu deutlichen Beitragsentlastungen führen, ohne dass die Alterungsrückstellungen verloren gehen.
Im Gegensatz zu den Solidargemeinschaften in der GKV, in der alle Beitragszahler für die Krankheitskosten aller Versicherten aufkommen, sieht die PKV eine individuelle Tarifierung für jede Person vor: Zur Beitragsberechnung wird nicht das Einkommen herangezogen, es zählen die gravierenden Risikomerkmale, wie Alter, Gesundheitszustand und Versicherungsumfang. Das beinhaltet natürlich auch die Gefahr, wegen gravierender Vorerkrankungen entweder erschwert oder gar nicht in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Zur Auswahl steht eine enorme Bandbreite, die von Leistungspaketen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung ähneln, bis hin zur exklusiven Behandlung in Privatkliniken reichen. Schon diese Grundlage zur Beitragsberechnung eröffnet vor allem jungen und gesunden Versicherten regelmäßig Beitragsvorteile im Vergleich zur GKV, denn die Risiken für die Versicherungsgesellschaft sind relativ niedrig, was sich im Beitrag niederschlägt. Mit zunehmendem Alter allerdings steigen auch die Krankheitskosten, sodass der Wechsel dann immer weniger von den Ersparnissen, sondern den besseren Leistungen geleitet wird.
Die verschiedenen Bereiche, nämlich ambulante, stationäre und Zahnbehandlung (Zahnzusatzversicherung), lassen sich einzeln absichern oder in Paketen, die in Bezug auf den Leistungsumfang variieren. Zur Beitragsgestaltung können Selbstbeteiligungen entweder für das gesamte Paket oder die einzelnen Leistungsbereiche vereinbart werden. Der Versicherte muss für diesen Kostenanteil pro Jahr dann selbst aufkommen. Gleichzeitig belohnen einige Versicherer die Leistungsfreiheit mit einer Beitragsrückerstattung, diese Tendenz ist allerdings rückläufig. Die private Krankenversicherung bietet eine große Fülle an Tarifen und Kombinationen, die nur in einem detaillierten Vergleich zu analysieren sind.
Über die Vollversicherung hinaus bietet die private Krankenversicherung auch gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, von den komfortablen Leistungen zu profitieren. Zusatzversicherungen decken die Bereiche ab, die in der GKV nicht oder nur ausreichend bedient werden: Ob Erstattungen für Brillen, für privatärztliche Behandlungen, die Konsultation eines Heilpraktikers oder die stationäre Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer (Krankenzusatzversicherung) – die Möglichkeiten sind äußerst vielfältig. Vor allem aber der Bereich Zahnbehandlung und -Ersatz stehen im Fokus vieler Tarife, die die Leistungsbegrenzung der GKV auf das medizinisch Notwendige sinnvoll ergänzen.
Mit der Krankentagegeldversicherung lassen sich Einkommenseinbußen wegen einer langen Arbeitsunfähigkeit optimal auffangen. Genießen gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Wochen der Krankschreibung die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, setzt im Anschluss die Leistung durch die GKV ein. Abhängig von der Dauer der Krankschreibung reduziert sich diese und ist darüber hinaus zeitlich begrenzt. Die Differenz zum Netto-Einkommen kann über eine private Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden. Für Selbständige ist der Bedarf noch größer, wenn der Betrieb nicht durch Angestellte fortgeführt und somit weiterhin Einnahmen generiert werden. Mit unterschiedlichen Karenzzeiten lassen sich die Leistungen auf den Bedarf zuschneiden und die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung direkt beeinflussen.
Eine andere Form der Zusatzversicherungen ist die Krankenhaustagegeldversicherung, die einen vereinbarten Leistungssatz pro Tag des Krankenhausaufenthaltes zum Inhalt hat. So können Mehraufwendungen oder zusätzlich anfallende Kosten optimal aufgefangen werden. Die Auslandsreisekrankenversicherung, die ebenfalls als private Krankenversicherung konzipiert ist, übernimmt alle im Ausland anfallenden Krankheitskosten sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.