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Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – Jetzt Top Tarife vergleichen und sparen

Vermögensschadenhaftpflicht z.B. für Architekt von vervisio

Vermögensschadenhaftpflicht z.B. für Architekt von vervisio

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufe unabdingbar und teilweise gesetzlich vorgeschrieben wie z.b. für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Statiker. Aufgrund der hohen Schadensersatzforderung sollten diese Berufe besonders auf einen umfangreichen Versicherungsschutz und ausreichende Versicherungssummen achten.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zählt zu den Berufshaftpflichtversicherungen für Personen oder Firmen, bei denen es zu einem großen finanziellen Schaden kommen kann, wenn sie in Ausübung ihrer Tätigkeit einen Fehler machen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird in der Regel von Menschen abgeschlossen, die im Dienstleistungssektor tätig sind, wie zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.

Vermögensschadenhaftpflicht Vergleich mit vervisio

Vermögensschadenhaftpflicht Vergleich mit vervisio

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?

Versichert sind die sogenannten echten Vermögensschäden, die nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, weil sie nicht nach § 823 Abs. 2 BGB erfasst werden. Hiermit werden nur die mit niedrigen Versicherungssummen abgedeckten Personen- oder Sachschäden reguliert, die auch als unechter Vermögensschaden bezeichnet werden. Wenn die echten Vermögensschäden eintreten, hat jemand die vertraglichen Sorgfaltspflichten verletzt. Die Versicherungsgesellschaft wird den Anspruch trotzdem durch erfahrene Juristen prüfen lassen und wehrt eventuell unbegründete Haftungsansprüche ab. Diese auch als passive Rechtsschutzfunktion bezeichnete Prüfung kommt auch bei anderen Versicherungen aus dem Haftpflichtbereich vor. Bei einem berechtigten Anspruch übernimmt die Versicherungsgesellschaft sämtliche Kosten, die bei der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung entstehen.

Besondere Vorteile

Je nachdem, um welches Versicherungsunternehmen es sich handelt, werden unterschiedliche Zusatzleistungen angeboten. So können nicht nur die Geschäftsinhaber, sondern auch die Mitarbeiter in einer solchen Versicherung abgesichert sein. Auch Vereine und Verbände sowie sonstige Personenvereinigungen können von dieser Versicherung profitieren. Es gibt sogar maßgeschneiderte Konzepte, die ehrenamtliche Mitarbeiter vor Regressansprüchen schützen. Wichtig ist, dass eine umfassende Deckungssumme abgeschlossen wird, denn nur bis zu deren Höhe wird der Schaden reguliert.

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